Ein Geschenk der Pflegeversicherung: PFLEGEBERATUNG

Wenn Pflege notwendig wird, bedeutet das nicht nur für die zu pflegende Person eine hohe Belastung, sondern stellt diese Situation auch die Angehörigen vor neue Herausforderungen. Haben Sie in einer akuten Situation oder auch in einer bereits eingetretenen Situation Beratungsbedarf, sind wir für Sie da! Wir beraten Sie gerne zu Themen, wie den unterschiedlichen Pflegegraden oder der Einstufung durch den MD (Medizinischen Dienst). Auch stehen wir Ihnen zu den unterschiedlichen Leistungen der Pflegeversicherung, Wohnraumanpassungen oder Pflegehilfsmittel beratend zur Seite. Unsere Beratungen werden sowohl von den Pflegedienstleitungen, als auch von den Expertinnen der Pflege und speziell ausgebildeten Pflegeberaterinnen durchgeführt. Alle Informationen zur Pflegeberatung können Sie auch unserem angefügten Flyer entnehmen.
Beratungsflyer PDF DOWNLOAD

Grafik Beratung
Img 1453

PFLEGEBERATUNG NACH §37.3 SGB XI

Neben der „allgemeinen“ Pflegeberatung bieten wir auch Beratungsgespräche nach § 37.3 SGB XI an. Diese Beratungsgespräche werden von den Pflegekassen angefordert, wenn Sie beispielweise Pflegegeld erhalten. Bei den Pflegegraden 2 und 3 muss ein Beratungsgespräch halbjährlich nachgewiesen werden, bei den Pflegegraden 4 und 5 sogar vierteljährlich. Sollte bei Ihnen diesbezüglich Bedarf bestehen, melden Sie sich gerne unter folgender Telefonnummer: 0571- 9743100.

GRUNDPFLEGE

Die soziale Pflegeversicherung setzt den Wunsch der meisten Menschen um, gut versorgt zu Hause leben zu können. Ein Aufenthalt im Krankenhaus oder Pflegeheim kann vermieden oder verkürzt werden (weitere Informationen zur Pflegeversicherung).

Wir begleiten Sie um…

  • den Heilungsprozess zu begleiten
  • einen Pflegebedarfsplan zu erstellen und an die individuelle Pflegesituation anzupassen
  • die tägliche Körperpflege sicherzustellen und
  • eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden.

Die Grundpflege umfasst die Körperpflege, Betten und Lagern, Bewegungstherapie sowie vorbeugende und wiederherstellende Pflegeangebote. Grundpflege wird über die Pflegekassen finanziert. Eine Einstufung in einen Pflegegrad durch den Medizinischen Dienst (MD) ist dafür notwendig. Bei der Antragstellung beraten und begleiten wir Sie gerne.

VERHINDERUNGSPFLEGE UND KURZZEITPFLEGE

Insbesondere bei umfassenden Pflegen ist die Unterstützung und Begleitung der pflegenden Personen von Angehörigen unabdingbar. Jedoch kann es Anlässe geben, die den pflegenden Angehörigen sporadisch oder auch regelmäßig verhindern seine Fürsorge auszufüllen. Dies kann eine eigene Erkrankung, terminliche Verpflichtungen, Urlaub, Erholung und Freizeit für sich selbst sein. Verhinderungspflege kann auch als Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung erfolgen. Von der Kurzzeitpflege können fünfzig Prozent der zur Verfügung gestellten Mittel ambulant als Verhinderungspflege genutzt werden.

Wir als Pflegedienst können die Verhinderungspflege für die Körperpflege, Ernährung, Mobilität sowie die hauswirtschaftliche und gesellige Betreuung nutzen. Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson die Pflege bereits seit sechs Monaten übernommen hat. Die Kosten werden in einem begrenzt geregelten Rahmen von der Pflegekasse übernommen. Dabei handelt es sich um 1612,00€ jährlich und zusätzlich 887,00€ des Kurzzeitpflegebudget.

Hauswirtschaft 2

HAUSWIRTSCHAFT

Auch bei zunehmendem Alter und Hilfebedürftigkeit möchte sich jeder Mensch zu Hause wohlfühlen können. Dieser Wunsch ist meist schon durch ein wenig Hilfe bei den täglichen Arbeiten erfüllt. Pflegende Angehörige oder alleinlebende ältere Menschen können von belastender Haushaltsführung auf Dauer oder für einen begrenzten Zeitraum befreit werden. Wir unterstützen sie gerne und übernehmen:

  • die Reinigung der Wohnung, sprich das direkte häusliche Umfeld der zu pflegenden Person
  • Wäscheservice oder Einkäufe
  • Zubereitung von Mahlzeiten oder Vermittlung eines Menüservice
  • Begleitung zu Arztbesuchen, Behörden oder andere Erledigungen
  • regelmäßige Spaziergänge

Mit unserer hauswirtschaftlichen Leitung vereinbaren Sie einen Hauswirtschaftsplan, der Ihren Ansprüchen entspricht. Weitere Leistungsanbieter finden Sie unter der Internetseite des Landesministerium Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (Angebotsfinder NRW).

TAGESPFLEGE

Unabhängig und selbstständig in den eigenen vier Wänden leben und dennoch Geselligkeit erfahren zu können, bieten wir seit 2012 unseren pflegebedürftigen Kund/innen mit der Tagespflege der PariSozial Minden-Lübbecke/Herford.

„Gut betreut in Porta wohnen“ ist unser gemeinsames Anliegen. Nebst gemeinsamer Zeit, Gesprächen und Mahlzeiten werden Aktivitäten angeboten, die die Alltagskompetenzen aufrechterhalten und fördern. Kund/innen des Pflegedienstes Busse können das Tagespflegeangebot nutzen.

PALLIATIVPFLEGE

Die Pflege schwerstkranker und sterbender Menschen erfordert von uns eine besondere Verantwortung, Neben der hohen Kompetenz unserer ausgebildeten Palliativpflegekräfte, brauchen der Patient und seine Angehörigen unser Einfühlungsvermögen und eine passgenaue Mitarbeit in der integrierten Palliativcare Versorgung. Das heißt, auf ein abgestimmtes Pflegekonzept mit dem Haus- oder Facharzt, der Patientenkoordinatorin, den Palliativmediziner/innen, den ambulanten Hospizdienstmitarbeiter/innen, den Krankenkassen und weiteren Akteuren kommt es an, wenn ein Mensch seine letzte Lebensphase lebenswert zu Hause verbringen möchte. Diese Verantwortung übernehmen wir mit hoher Sorgfalt. Unsere Pflegefachkräfte mit palliativpflegerischer Zusatzqualifikation arbeiten aktiv mit dem Palliativ Ambulanten Netzwerk (PAN) im Kreis Minden-Lübbecke zusammen.

BETREUUNG

Seit dem 1.1.2017 stehen allen Menschen mit Pflegegrad 1-5 durch den § 45 b SGB XI monatlich 125 € und durch den § 39 SGB XI Verhinderungspflege jährlich 1612€ für Betreuungs- und Entlastungsleistungen zur Verfügung.

Ein engagiertes Mitarbeiterteam stellt sich diesen Aufgabe.

Verhinderungspflege

BEHANDLUNGSPFLEGE

Häusliche Krankenpflege nach SGB V oder auch Behandlungspflege genannt, wird vom Hausarzt verordnet und von der Krankenkasse bezahlt. Vergabe von Medikamenten und Spritzen, Blutzucker- und Blutdruckkontrolle, Katheterpflege und – Wechsel gehören zum Beispiel dazu.

Auch speziellere Behandlungspflegen, wie Stomaversorgungen, PEG-Versorgungen, Wechsel und Pflege von Trachealkanülen oder Infusionen, werden angeboten und von uns fachkundig durchgeführt. Eine gelungene Kommunikation zwischen Patienten – Haus- oder Facharzt – Pflegefachkraft – pflegende Angehörige und Krankenkasse ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für einen schnellen Gesundungsprozess. Behandlungspflegen können nur von qualifizierte Pflegekräften durchgeführt werden. Gerade Behandlungspflegen werfen viele Unsicherheiten und Fragen auf. Wir nehmen uns Zeit, um Ihnen hilfreiche Antworten zu geben.

WUNDVERSORGUNG

Die Heilkunde von Wunden hat sich in den vergangenen Jahrzehnten weiterentwickelt. Schmerzhafte Wunden, die den Gesundungsprozess verzögern, zu Komplikationen führen oder gar chronisch werden, können heute fachkundig versorgt und damit die Heilung begünstigt werden. Im Pflegedienst Busse ist derzeit eine Fachtherapeutin Wunde ICW® und eine Wundexpertin ICW® beschäftigt. Durch eine engmaschige Zusammenarbeit beider Expertinnen kann nicht nur Fachwissen geballt, sondern auch unsere Pflegefachkräfte bei der Versorgung akuter und chronischer Wunden unterstützt werden. Sie arbeiten natürlich engmaschig mit den Haus- und Fachärzten, den Krankenkassen und mit den pflegenden Angehörigen zusammen. Denn, eine gute Wundheilung braucht einen integrierten Behandlungsprozess mit guter Abstimmung aller Beteiligten und eine genaue Wunddokumentation.

*